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Liebe Mandanten, hier finden Sie die nützlichen Werkzeuge:

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    Steuerberatervergütung

    Steuerberater dürfen für eine erbrachte Leistung die Mindestgebühr nicht unterschreiten und im Regelfall auch nicht kostenlos tätig werden, andernfalls droht ein berufsrechtliches Verfahren. Diese Vorschrift dient der Sicherung der Qualität der Leistungserbringung.
    Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens (farblich markiert) kann der Steuerberater nach ständiger Rechtsprechung im Regelfall ohne nähere Begründung eine durchschnittliche – die sogenannte Mittelgebühr – verlangen. Bei überdurchschnittlichem Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Tätigkeit oder bei erhöhtem Haftungsrisiko können die Gebühren oberhalb der Mittelgebühr festgesetzt werden.

    Gegenstandswerte sind bei Beratung, Einspruch und steuerlichen Anträgen in der Regel der Wert des Interesses; bei Buchhaltung der Jahresumsatz oder die höhere Aufwandssumme; beim Jahresabschluss der Durchschnitt aus Jahresumsatz bzw. Aufwandssumme und berichtigter Bilanzsumme. Die Gegenstandswerte bei Steuererklärungen richten sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte zuzüglich für dazugehörige Überschussermittlungen die Summe der Einnahmen oder Ausgaben (der jeweils höhere Betrag). Für die Gewerbesteuererklärung ist der Gewerbeertrag, für die Umsatzsteuer 1/10 der Umsätze für den Gegenstandswert maßgebend.

    Zeitgebühren (§13 StBVV) werden neben den vorgeschriebenen Gebührentatbeständen (§13(1) StBVV) dann berechnet, wenn ungenügende Anhaltspunkte für die Schätzung eines Gegenstandswertes vorliegen (§13 StBVV(2))

    Wichtig bei der Gebührenfindung ist die Abgrenzung zwischen – nicht in der Hauptgebühr abgegoltenen – Vor- und Zusatzarbeiten und der Hauptleistung.


    Zu Vorarbeiten gehören beispielsweise:

    • umfangreiche Sachverhaltsermittlungen
    • Rückfragen, Belegprüfung, Beleganforderung
    • Umfangreiche Sortierarbeiten , sofern abweichende Sortierung von unseren Vorgaben
    • Klärung fehlender oder fehlerhafter Angaben/Belege,

    Zu Zusatzleistungen, welche mit Zeitgebühren abzugelten sind, gehören beispielsweise:

    • Einrichtung/Erstellung von betriebswirtschaftlichen Kostenrechnungen
    • Einrichtung bzw. Übernahme einer Lohn-/Anlagen-/Finanzbuchhaltung
    • Überarbeitung von Grundaufzeichnungen
    • Hilfeleistungen in fachlicher oder programmseitiger Sicht für Selbstbucher oder Selbst-Lohnabrechner auf unserem Mandantenserver bzw. mit Unternehmen Online
    • Erstellung von Personalbescheinigungen, Berufsgenossenschaftsmeldung, Erstattungsanträgen, Statistikmeldungen, Schriftverkehr mit Sozialversicherungs- oder Finanzbehörden (sofern nicht als Einspruch mit Gegenstandswert abrechenbar ist)
    • Erstellung von Zahlungsträgern (z.B. für Lohn), Übernahme des Mahnwesens für Mandanten
    • Betriebswirtschaftliche Beratungen/Erläuterungen
    • Steuerhochrechnungen, Gestaltungsberatung


    Folgende Hauptleistungen sind im Regelfall nicht mit der Mittelgebühr abgegolten und werden entweder mit einer höheren Rahmengebühr berechnet oder es wird eine gesonderte Honorarvereinbarung geschlossen:

    • Immer wiederkehrende Abstimmung von in hohem Maße vorkommenden durchlaufenden Posten (z.B.: Reisebüro, Versicherungsagentur, Fremdgelder/vorgelegte Kosten bei Anwälten)
    • Umfangreiche Aufteilungen von Waren-/Materialrechnungen oder Ausgangsrechnungen
    • Offene-Posten-Buchführung mit Zusatz-Klärungsbedarf wegen fehlender Angaben (Rg.kürzungen, Stornos etc.)
    • Umfangreiche Fremdfinanzierungen, Aufwand und Abgrenzungen für Sonderbetriebsvermögen/Privatbereich

    Ein passgenaues Angebot kann nur durch vorherige Angaben, in welchem der Auftragsumfang detailliert definiert ist, erstellt werden. Hierzu können Sie mich gern ansprechen. Durch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene arbeitsteilige Organisation von Buchführung und Lohn können Sie Honorar sparen. Auch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung können Sie unter zu Hilfenahme unserer Einkommensteuer-Checkliste den Gebührenrahmen wesentlich beeinflussen. Eine kurze Erläuterung mit Preisbeispielen zur Einkommensteuererklärung finden Sie hier. Die Bundessteuerberaterkammer hat zu dem Thema ebenfalls ausführliche Infos. Lassen Sie sich von uns dazu beraten.

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