Werte für Sammlermünzen bekanntgegeben: Gold- und Silberpreise 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf steuerpflichtige Umsätze mit Sammlermünzen konkretisiert und die relevanten Gold- und Silberpreise für das Kalenderjahr 2025 bekanntgegeben.
Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit Anlage 2 zum UStG ist auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen der ermäßigte Umsatzsteuersatz anwendbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Umsätze der Münzen mehr als 250 % des auf Basis des Feingewichts berechneten Metallwerts (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
In dem aktuellen BMF-Schreiben wird detailliert geregelt, wie der Metallwert von Sammlermünzen zu ermitteln ist:
Die neuen Vorgaben und Werte werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und sind maßgeblich für die steuerliche Behandlung von Sammlermünzen im Jahr 2025.
Hinweis: Mit diesen Vorgaben schafft das BMF Klarheit für die steuerliche Behandlung von Sammlermünzen und erleichtert die Praxis durch vereinfachte Bewertungsmöglichkeiten.
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zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2025)