Jahressteuergesetz 2024: Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen
Nachdem der Bundesrat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 zugestimmt hatte, wurde es am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen, die sich im Bereich der Umsatzsteuer ergeben:
Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG): Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wurde an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie angepasst. Private Anbieter mit Gewinnerzielungsabsicht sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Einrichtungen, die berufliche Fort- und Weiterbildung anbieten. Fortbildungsanbieter ohne Gewinnerzielungsabsicht bleiben steuerbefreit.
Selbständige Lehrkräfte müssen künftig Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer ausstellen, wenn sie für gewinnorientierte Bildungseinrichtungen tätig sind. Die Kosten für Fortbildungen könnten steigen, da Vorsteuerabzüge für betroffene Einrichtungen nicht geltend gemacht werden können.
Hinweis: Die umsatzsteuerlichen Anpassungen im JStG 2024 schaffen für Betroffene sowohl Erleichterungen als auch neue Herausforderungen. Während die Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG mehr Planungssicherheit bietet, könnten die Änderungen bei Bildungsleistungen finanzielle Belastungen mit sich bringen.
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(aus: Ausgabe 02/2025)