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Baugewerbe: Auftragseingänge und Baugenehmigungen im Abwärtstrend

Der reale preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) zufolge im Juli 2024 gegenüber Juni 2024 kalender- und saisonbereinigt um 5,9 % gesunken; dabei ging der Auftragseingang im Tiefbau um 0,7 % und im Hochbau um 12,2 % zurück. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2023 nahm der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang sogar um 9,7 % ab; dabei sank der Auftragseingang im Tiefbau um 4 % und im Hochbau um 15,9 %.

Im Juli 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17.000 Wohnungen genehmigt. Destatis zufolge waren dies 19,2 % oder 4.000 Baugenehmigungen weniger als im Juli 2023. Im Vergleich zum Juli 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 44,6 % oder 13.700 Wohnungen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2024 wurden 123.600 Wohnungen genehmigt; dies waren 20,8 % oder 32.500 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Juli 2024 insgesamt 13.400 Wohnungen genehmigt. Dies waren beachtliche 20,3 % oder 3.400 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Juli 2024 wurden 98.700 Neubauwohnungen genehmigt und damit 23,1 % oder 29.600 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser deutlich um 28,4 % (-8.800) auf 22.100 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 14,7 % (-1.300) auf 7.600. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,6 % (-18.000) auf 65.600 Wohnungen.

Hinweis: Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind Destatis zufolge im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem zweiten Quartal 2023 um durchschnittlich 2,6 % gesunken. Gegenüber dem Vorquartal stiegen sie aber bereits wieder um 1,3 % an. Dies ist der erste Anstieg gegenüber einem Vorquartal seit dem zweiten Quartal 2022.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 12/2024)

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