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Aktuelle Unwetterereignisse: Steuerliche Erleichterungen für Betroffene

Nach den verheerenden Schäden durch Starkregen und Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22.05.2024 stehen viele Familien und Unternehmen im Saarland vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Als Reaktion darauf hat das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft (FinMin) des Saarlandes weitreichende steuerliche Erleichterungen für die Betroffenen auf den Weg gebracht. Um den Hochwasseropfern zu helfen und den Wiederaufbau zu unterstützen, veröffentlichte es am 21.05.2024 einen umfangreichen Erlass.

Der Katastrophenerlass umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, darunter Steuerstundungen, Zahlungserleichterungen, vereinfachte Spendennachweise und die steuerliche Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen. So werden die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

Spenden über Sonderkonten können unbürokratisch per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem soll der Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers steuerlich keine nachteiligen Folgen haben. Darüber hinaus werden auch vom Hochwasser betroffene Landwirte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützt, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern.

Hinweis: Der Erlass ist auf der Homepage des FinMin Saarland verfügbar. Er wurde mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt. Die anderen Bundesländer wurden in Kenntnis gesetzt.

Information für: alle
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2024)

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