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Arbeitskosten in Deutschland: Stunde kostete 30 % mehr als im EU-Schnitt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ermittelt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 EUR für eine geleistete Arbeitsstunde zahlten. Damit waren die Arbeitskosten hierzulande die sechsthöchsten in der Europäischen Union. Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden in Luxemburg (53,90 EUR), Dänemark (48,10 EUR) und Belgien (47,10 EUR) gezahlt. Zu den Ländern mit den niedrigsten Arbeitskosten zählten Ungarn (12,80 EUR), Rumänien (11,00 EUR) und Bulgarien (9,30 EUR).

Gemessen am EU-Durchschnitt von 31,80 EUR zahlten deutsche Arbeitgeber rund 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb damit gegenüber dem Jahr 2022 unverändert.

Die höchsten prozentualen Anstiege bei den Arbeitskosten waren 2023 in Ungarn (19,9 %), Rumänien (16,1 %) und Polen (15,9 %) zu verzeichnen. In Italien (1,4 %), Dänemark (2,5 %) und Malta (3,2 %) fielen die Erhöhungen am schwächsten aus. In Schweden sanken die Arbeitskosten sogar (-3,3 %). In Deutschland war der Anstieg mit +4,8 % um 0,5 Prozentpunkte niedriger als im EU-Durchschnitt mit +5,3 %.

Hinweis: Die für die Statistik herangezogenen Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u.a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie Sachleistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zulasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2024)

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