Seit nunmehr zwei Jahren sind die neuen
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff in
Kraft – kurz GoBD genannt.
Erste Betriebsprüfungen
in diesem Jahr zeigen: Die Finanzverwaltung hat die Revisionssicherheit von
Warenwirtschafts- und anderen Vorsystemen, die zeitnahe Aufzeichnung und
Verbuchung von Geschäftsvorfällen und das Vorliegen von Verfahrensdokumentationen zu neuen Prüfungsschwerpunkten erklärt.
Die Oberfinanzdirektion hat ihre Prüfer angewiesen, die Überprüfung der
Verfahrensdokumentation zwingend vorzunehmen.
Aus diesem Grund darf sich kein Unternehmer mehr in Ruhe und Sicherheit wägen oder darauf hoffen, bei ihm würde schon keine
Überprüfung stattfinden.
Die Verpflichtung, eine Verfahrensdokumentation
vorzuhalten, gilt für jede Unternehmensgröße, jedoch ist der Umfang dieser
Dokumentation abhängig von der Komplexität des Unternehmens.
So müssen beispielsweise alle elektronisch erstellten Rechnungen im Rahmen von
Betriebsprüfungen in digitaler Form vorlegt werden können!
Zur Zeit zeigen die durchgeführten Betriebsprüfungen, dass insbesondere
die Programmier-protokolle, die digitalen Grundaufzeichnungen und die
erforderlichen Verfahrensdokumentationen bei den Unternehmen jedoch
nicht vorliegen.
Konsequenzen
bei Fehlen dieser Unterlagen
Die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mehr gewährleistet. Mit der Folge
einer formellen Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Sicherheitszuschläge
von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze sind existenzbedrohend für viele
Unternehmer.
Bsp:
Es werden bei einem Unternehmen mit 100.000 € Jahresumsatz
10.000 € Umsatz pro Prüfungsjahr
hinzugeschätzt. Darauf entfallen Steuern (Umsatzsteuern und Ertragsteuern) von
z.B. 50% an (USt 19%, ESt 20%, GewSt 11%, das kann individuell verschieden
sein).
Macht eine Steuernachzahlung von 5.000 € zuzüglich Zinsen pro Jahr.
Prüfungszeiträume umfassen meist 3- 4 Jahre, also drohen 15.000 – 20.000
€ Steuernachzahlungen aufgrund fehlender Unterlagen.
Verfahrensdokumentationen
sind Pflicht
Deshalb ist es unvermeidlich,
die Vorgaben des GoBD-Erlasses zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen
umzusetzen.
Nach dem GoBD-Erlass muss für jedes DV-System eine übersichtlich
gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau,
Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich
sind.
Vorteile einer Verfahrensdokumentation
Besonders wichtig bei Nutzung von Registrier- und PC-Kassen
Wir können Sie unterstützen und bieten Ihnen daher die Erstellung der notwendigen Verfahrensdokumentationen für Ihr Unternehmen an.
Ziel:
Ablauf:
Nutzen:
Steuerberaterin Ines Witt-Rachuba
Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen
Phone: +49 23 61 / 58 0 38 - 0
Fax: +49 23 61 / 58 0 38 - 22
Email: info (at) stb-witt-rachuba.de
Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG und § 25e UStG
Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder
Vorbereitungen für den Brexit: EU-Kommission veröffentlicht Brexit-Leitfaden für Unternehmen
Copyright ©2018 Steuerberaterin Ines Witt-Rachuba, Recklinghausen | Webdesign und Hosting THE COMPUTER FACTORY - Daniel Stange.
All rights reserved.